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Vollumfängliche Verifizierung

Nachfolgende Grafik veranschaulicht den Ablauf des Verifizierungsprozesses zur verpflichtende Prüfung des jährlichen Emissionsberichtes:

 

Der Audit unterteilt sich in 2 Phasen:

  • Stage 1 Die Prüfung von Dokumentation und Prozessen
  • Stage 2 Die Prüfung der ermittelten Daten des Emissionsberichtes

Stage 1 Documentation-Audit

Dieser Teil beinhaltet die Sichtung und Analyse der Dokumentation und der angewandten Prozesse des Betreibers.
Wir prüfen, ob die Vorgaben der Richtlinien und deren interne Umsetzung im Monitoring Plan eingehalten werden. Stage 1 schreibt zwingend einen Vor-Ort-Besuch vor. Dieser kann jedoch schon vor Ende des Berichtsjahres durchgeführt werden.

Stage 2 Daten-Audit

Nach der Prüfung von Dokumentation und Prozessen, kann nun, nachdem alle Flugdaten des Jahres erfasst worden sind der Bericht erstellt werden. In Stage 2 werden dann die Daten gegen vorliegende nachweise und auf ihre Richtigkeit geprüft.

Neue Kunden bitten wir, uns zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.

Unsere Bestandskunden bitten wir, mit uns einen Termin für Stage 1 (der Dokumentation-Audit mit Vor-Ort-Besuch) auszumachen.

Nachfolgend werden sie Einzelschritte des Audits erläutert:

Initialisierung

In dieser ersten Phase legen wir den Umfang der Prüfung fest. Dazu machen wir eine strategische Analyse und eine Risikoanalyse. Hieraus gewinnen wir Erkenntnisse über Prüfumfang und Prüftiefe. Ergebnis dieser Phase ist der Prüfplan.

Prüfung von Systemen & Prozessen

Nachdem der Prüfungsumfang feststeht beginnt in dieser Phase die eigentliche Prüfarbeit. Wir untersuchen die Umsetzung des Monitoring Plans und die dabei verwendeten Systeme und Prozesse. Wir betrachten Datenquellen, Systeme zur Datenhaltung, Berichtswege, Kontrollen und Verantwortlichkeiten.

Prüfung der Berichtsdaten

Nachdem wir uns über das Zustandekommen der Berichtsdaten im Klaren sind prüfen wir nun in dieser letzten Phase die zusammengerechneten Werte. Hier machen wir außerdem horizontale und vertikale Querprüfungen und Validierungen. Stellen wir die Unstimmigkeit einzelner Werte fest wird der Betreiber zur Nachbesserung aufgefordert..

Es ist die Aufgabe des sachverständigen Prüfers, festzustellen, dass die berichteten Daten frei von wesentlichen Falschaussagen sind und dass Nichtkonformitäten zu den hinterlegten Monitoringkonzepten vermieden worden sind. Im abschließenden Testat zu den Berichten (Datenmitteilungen des Luftfahrzeugbetreibers) treffen wir folgende Aussage:

  • Geprüft

  • Geprüft, mit Anmerkungen

  • Nicht geprüft

Zu jeder Prüfung erstellen wir einen internen Prüfbericht, in dem wir unsere Prüfschritte und geprüften Unterlagen / Systems / Prozesse festhalten.

In einem externen Prüfbericht dokumentieren wir die Feststellungen und das Prüfergebnis (Testat).

Wir beschließen unsere Prüfarbeit mit einer Reihe von Empfehlungen und Verbesserungsvorschlägen.

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