Unsere Empfehlungen

 

Zunächst einmal möchte wir unterstreichen, dass wir als Sachverständiges Unternehmen absolut unabhängig sind.

Uns ist bewusst, dass die Umsetzung des Emissionshandels für Fluggesellschaften zusätzlichen Aufwand darstellt. Daher versuchen wir an dieser Stelle, durch unsere Empfehlungen den Fluggesellschaften dabei zu helfen, die Kosten einzudämmen.

Zu den Monitoring Plänen

  1. Nutzen sie bei der Erstellung der Monitoring Pläne die Hilfe von Beratungsunternehmen mit Branchenerfahrung. Hierdurch werden Probleme beim Einreichen der Pläne und bei der Verifizierung vermieden.

Während der Monitoring Periode

  1. Sorgen sie dafür, dass ihre Monitoring Pläne immer auf dem neusten Stand sind. Kommunizieren sie Änderungen (z.B. eine andere Methode zur Bestimmung des Treibstoffverbauches) zeitnah.

  2. Dokumentieren sie von Beginn an ihre internen Kontrollmechanismen. Bei der Verifizierung suchen wir nach Beweisen, dass ein Wert vertrauenswürdig ist. Finden wir nachvollziehbare Dokumentation über die Erfassung, so hilft dies während der Prüfung und reduziert das Stichprobenaufkommen.

Erstellung der Emissions-Berichte (Datenmitteilungen)

  1. Wir empfehlen den Einsatz einer spezialisierten, frei verkäuflichen Softwarelösung, anstatt ETS Daten an verschiedenen Stellen des Unternehmens zu halten und die Berichte mit selbstgestrickten Lösungen (Excel, Access) zu erstellen.

  2. Der Prozess der Verifizierung kann durch den Einsatz einer dezidierten Softwarelösung auf Kundenseite optimiert werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der enormen Mengen an Informationen, die zusammenzutragen sind. Hier haben Softwarelösungen mit ihren flexiblen Such- und Abfragefunktionen eindeutig Vorteile. Viele Lösungen bieten zusätzlich eingebaute Crosschecks und Validierungen, die den Verifizierungsprozess erleichtern.


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Ereignisse

EuGH: Alle Fluggesellschaften müssen am Emissionshandel teilnehmen

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Benchmark für freie Emissionszertifikate veröffentlicht durch die EU Kommission am 26. September

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