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DEHSt und EU Akkreditierung
Akkreditierungs-Update
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| Grundlagen der Verifizierung |
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Aufgabenstellung:“Eine Verifizierung/Prüfung der Datenmitteilungen stellt sicher, dass Emissionen und Tonnenkilometer in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen Article 14 (3) of Directive 2008/101/EC ermittelt wurden und berichtet werden.” Ergebnis:“Der Verifzierer/Prüfer ermittelt, ob die angewandte Vorgehensweise dem Monitoring Plan entspricht und das Ergebnis frei von wesentlichen Falschaussagen und Nichtkonformitäten ist.” Vorgehen:“Der Verifizierer/Prüfer untersucht insbesondere:
Das Gesetz sieht für die Aufgabe der Verifizierung unabhängige Sachverständige vor. Letztendlich behält die Behörde aber das Recht der finalen Prüfung und sie kann dem Testat des Verifizierers widersprechen. |
Ereignisse
EuGH: Alle Fluggesellschaften müssen am Emissionshandel teilnehmen |
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Benchmark für freie Emissionszertifikate veröffentlicht durch die EU Kommission am 26. September |
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