Vorbereitung zur Verifizierung

Was bedeutet das für ihre Fluggesellschaft

Folgende 2 Szenarien sind zu unterscheiden:

1) Sie waren schon im Jahr 2011 berichtspflichtig und sie
sind dieser Aufgabe bis zum 31.3.2012 mit der Abgabe des
verifizierten Berichtes an ihre zuständige Behörde nachge-
kommen. Betreiber, auf die dieser Fall zutrifft sollten hier weiterlesen.

Oder

2) Sie waren bisher noch nicht emissionshandelspflichtig und sind für das Berichtsjahr 2012 erstmalig mit einbezogen worden. Zunächst ist sicherzustellen, ob sie als Betreiber einer Berichtsverpflichtung nachkommen müssen. Danach ist festzustellen, an welchen Mitgliedsstaat sie berichten müssen. Informationen finden sie auf EU-Liste der Luftverkehrsbetreiber ((February 3, 2012.

 

Neu hinzugekommene Betreiber sollten folgende Punkte sicherstellen:

  • Kontaktieren sie die zuständige Behörde (competent authority) - das ist der Empfänger ihrer verifizierten Berichte (die DEHSt für Deutschland)
  • Dort müssen sie für das Jahr 2012 einen Monitoring Plan hinterlegen und genehmigen lassen
  • Sie müssen für das gesamte Jahr ihre Flug- und Emissionsdaten in Übereinstimmung mit den ETS-Richtlinien ermitteln
  • Sie müssen einen Auditor / sachverständigen Prüfer engagieren, der ihre Berichtsdaten vor der Abgabe prüft (das könnten wir sein)

 

Auch wenn es noch früh erscheint - sie sollten genau jetzt mit ihren Verifizierungsprozess beginnen.

Dazu lesen sie bitte zunächst das Thema Pre-Verification um zu verstehen, was auf sie zukommt und fordern dann von uns ein individuelles Angebot.

 

Ereignisse

EuGH: Alle Fluggesellschaften müssen am Emissionshandel teilnehmen

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Benchmark für freie Emissionszertifikate veröffentlicht durch die EU Kommission am 26. September

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ETSverification GmbH
Im Grund 5, 49545 Tecklenburg

+49.172.6767.929

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